hier: 2.öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch(BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die erste öffentliche Auslegung wurde vom 22.03.2021, bis 30.04.2021durchgeführt.
Die Gemeindevertretung hat beschlossen v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der ersten öffentlichen Auslegung zu ändern. Wegen dieser Änderungen wird der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf wurde nach der ersten öffentlichen Auslegung in folgenden wesentlichen Punkten geändert:
Die Bauleitplanung wird in der Zeit vom
Montag, dem 02.01.2023, bis einschließlich Freitag, dem 03.02.2023
im Rathaus der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, 2. Obergeschoss, Flur vor Zimmer 25, öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den Servicezeiten und nach Vereinbarung, daher auch außerhalb der Servicezeiten, möglich.
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
| Die Servicezeiten der Gemeindeverwaltung sind: | ||
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| Montag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| Dienstag | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
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| Mittwoch | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
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| Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Buseck (www.buseck.de) unter der Rubrik: Unsere Gemeinde / Wohnen und Bauen in Buseck/ Bekanntmachung/ Offenlage Bauleitplanung eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Der Bebauungsplan wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.