I. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 29.01.2026 folgenden Beschluss gefasst: |
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2019 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2019 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 91.445.953,32 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.932.099,87 € aus und teilt sich wie folgt auf:
| - Ordentliches Ergebnis | 710.404,90 € |
| - Außerordentliches Ergebnis | 1.221.694,97 € |
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2019 auf insgesamt 14.280.454,90 €.
Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2019 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 710.404,90 € wird zur der Bilanzposition „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.221.694,97 € wird der Bilanzposition „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren“ zugeführt.
II. | Hinweis auf die öffentliche Auslegung |
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit vom
Montag, dem 23. Februar 2026
bis einschließlich
Dienstag, dem 02. März 2026,
während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in 35418 Buseck, „Busecker Schloss“, Ernst-Ludwig-Straße 15, Zimmer 20, öffentlich ausgelegt.
Buseck, 11. Februar 2026