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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Förderprogramm der Gemeinde Breidenbach

über Kauf und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Mini-Solaranlage bis 600 Watt Leistung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach hat in ihrer Sitzung am 14.02.2023 ein Förderprogramm über Kauf und Inbetriebnahme einer Mini-Solaranlage bis 600 Watt Leistung verabschiedet.

Weitere Informationen sind der Richtlinie zum Förderprogramm zu entnehmen.

Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2023 möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind Antragsformulare digital unter https://www.breidenbach.de/formulare.html aufzurufen oder liegen in Papierform im Rathaus aus.

Die Fördermittel sind begrenzt. Maßgebend für die Entscheidung auf Fördermittelbereitstellung ist das Eingangsdatum des Antrages. Das Förderprogramm ist ausgelegt für Anlagen, die NEU ab Antragstellung installiert werden sollen.

Richtlinie

über die Gewährung eines Zuschusses über Kauf und Inbetriebnahme

einer Mini-Solaranlage bis 600 Watt Leistung

§ 1

Berechtigte

Hauseigentümer und Mieter von vermietetem Wohnraum innerhalb der Gemeinde Breidenbach

§ 2

Was wird gefördert?

Kauf und Installation einer Mini-Solaranlage bis 600 Watt

  • zum Freiaufstellen - Garten, Terrasse, Garage, etc. -
  • zur Festmontage an - Balkonanlage oder Fassade -

§ 3

Antragsverfahren / Fördermittelbereitstellung

1.

Vorlage des Antragsformulars – Antrag auf Zuschuss über Kauf und Inbetriebnahme einer Mini-Solaranlage bis 600 Watt

-

Im Rahmen der Fördermittelverfügbarkeit erfolgt eine Zusage auf Fördermittelbereitstellung.

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Maßgebend für die Entscheidung auf Fördermittelbereitstellung ist das Eingangsdatum des Antrages.

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Eingabe des Antrages digital an die info@breidenbach.de oder in Papierform

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an den Gemeindevorstand, Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach

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Die Förderung kann für eine Liegenschaft nur einmal gewährt werden.

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Bei Mieteinrichtungen kann die Förderung nur einmal je Mieteinheit gewährt werden.

2.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage aller Rechnung(en) und Bescheinigungen zum Erwerb, Installation und Anmeldung bzw. Registrierung

§ 4

Höhe der Förderung

Gewährt wird eine Einmalförderung in Höhe von max. - 200,00 € - je Hausgrundstück bzw Mieteinheit bei Installation einen Anlage mit einer Leistung von 600 Watt.

Erfolgt die Installation einer leistungsschwächeren Anlage, reduziert sich die Höhe der Förderung prozentual.

Breidenbach, im Februar 2023