Mit dem Flurbereinigungsverfahren „Mittlere Diete“ im Zuge der Gewässerrenaturierung der „Diete“ in den Gemarkungen Oberdieten und Niederdieten konnte die Gemeinde Breidenbach mehr Grundstücke von Privat erwerben, als dies für eine Uferrandausweisung notwendig gewesen ist. Damit können ab diesem Frühjahr Grünlandflächen für eine Neuverpachtung angeboten werden. Zu den Grünlandflächen im Auenbereich sollen die neu gebildeten Uferrandflächen mit übertragen werden. Das heißt, eine Verpachtung Grünland + Uferrandfläche bzw. ein Zuschlag der Uferrandflächen zu den Bewirtschaftungsflächen von Privat. Die Übertragung der Uferrandflächen erfolgt ohne Pachtzahlung.
Für die Uferrandflächen, die an Privatflächen angrenzen, empfiehlt sich eine Mitbewirtschaftung durch den entsprechenden Pächter. Sollte seitens des betreffenden Pächters hierzu kein Interesse bestehen, erfolgt eine Drittvergabe.
Die im Zuge der Gewässerrenaturierung großzügig ausgewiesenen Uferrandbereiche (i.d.R. 10,0 m) sollen einerseits Raum für eine Gewässerentwicklung bieten, andererseits die Entwicklung standortgerechter und naturraumtypischer Uferbiotope fördern. Im Rahmen einer landschaftspflegerischen Planung sind Einzelabschnitte gebildet, die auf Grund der Bestandsstrukturen weiterentwickelt werden sollen. Die Umsetzung hierzu sieht unterschiedliche Bewirtschaftungsformen und -intervalle vor und bildet die Grundlage der Pachtregelung.
Weiterhin dienen neue Grundstücksflächen einer Kompensationszuordnung. Auch diese Grundstücke stehen für eine Verpachtung zur Verfügung. Die Flächenbewirtschaftung muss hierbei jedoch zwingend an der landschaftspflegerischen Ausgleichsplanung orientiert erfolgen, um die Kompensationsziele erfüllen zu können. Auch für diese Flächen entfällt die Zahlung einer Pacht.
Der Abschluss eines Pachtvertrages beinhaltet ferner Regelungen, wie der Verzicht auf eine Düngung und Herbizideinsatz. Nicht zulässig sind Lagerungen, wie bspw. Heuballen. Im Falle von Beweidungen sind Einzäunungen unmittelbar nach Beweidungsende vollständig aufzunehmen.
Zur Kennzeichnung der Gewässerparzelle sind Eichenpfähle eingerammt. Die Markierungspfähle sind zu erhalten. Aufgabe des Pächters ist es, im Falle von Verlust unaufgefordert für Ersatz zu sorgen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Grundstücke, zzgl. der Uferrandflächen:
Die angegebenen Flur- und Flurstücksbezeichnungen sind vorläufig.
Flur 7
Flurstück 293, 5.085 qm groß
Flurstück 294, 5.000 qm groß
Flurstück 295, 5.000 qm groß
Flurstück 299, 5.932 qm groß
Flurstück 302, 6.629 qm groß
Flurstück 316, 6.792 qm groß
Flur 6
Flurstück 77, 3.701 qm groß
Flurstück 81, 1.585 qm groß
Ergänzende Kompensationsflächen; Umstellung der Flächenbewirtschaftung nach landschaftspflegerischen Vorgaben voraussichtlich ab 2025:
Flur 7
Flurstück 304, 2.390 qm groß
Flurstück 305, 7.273 qm groß
Flurstück 306, 1.023 qm groß
Flurstück 308, 3.111 qm groß
Weiter kann das Grundstück Flur 7, Flurstück 257, Rechtenbach, 14.359 qm groß zur Pacht angeboten werden. Das Grundstück ist anteilig als Ausgleichsfläche bestimmt. Hierauf entfallen rd. 5.000 qm, die aus der Nutzung genommen werden müssen.
Flur 1
Flurstück 333, 2.274 qm groß
Flurstück 336, 1.117 qm groß
Flurstück 484, 8.939 qm groß
Flurstück 488, 9.344 qm groß
Die Lage der Grundstücke ist einer Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Breidenbach zu entnehmen (www.breidenbach.de). Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (06465-6833) können die Planunterlagen in der Fachabteilung Bauamt eingesehen werden.
Grundstücksbezogene schriftliche Bewerbungen werden erbeten, spätestens bis zum 12.04.2024, an: Gemeinde Breidenbach, Bauamt, Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach.
Hinweis: Grundstücke mit angrenzendem zu bewirtschaftendem Uferrandstreifen werden nur zusammen mit diesem verpachtet!
Wünschenswert ist, dass sich die Interessenten unter Hinzuziehung der Ortslandwirte über eine gewünschte Flächenzuteilung vor Bewerbung abstimmen.