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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung

gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. 2026, Nr. 8):

Das bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Bürgerliste Breidenbach in den Ortsbeirat Achenbach gewählte Ortbeiratsmitglied

Michael Becker

Lahn-Dill-Str. 18

35236 Breidenbach

hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Achenbach verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt normalerweise die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/ Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Da der Wahlvorschlag der Bürgerliste Breidenbach zum Ortsbeirat Achenbach für die Wahl am 14. März 2021 erschöpft ist, stelle ich daher weiterhin fest, dass der Sitz für die verbleibende Dauer der Wahlzeit bis zum 31.03.2026 unbesetzt bleibt. Die Zahl der Ortsbeiratsmitglieder reduziert sich bis dahin auf vier Personen.

Gegen diese Feststellungen kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlbezirks Ortsteil Achenbach gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl in der Gemeinde Breidenbach, Bachstraße 4 - 14, 35236 Breidenbach einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

35236 Breidenbach, den 09. März 2026

gez.
Beck
Gemeindewahlleiter