Thema: Grundsteuer
Bis einschl. zum Kalenderjahr 2024 gilt das Grundsteuergesetz in der aktuellen Form.
Ab 2025 soll die Grundsteuerschuld auf Basis des, vom Finanzamt neu ermittelten Grundsteuermessbetrag erfolgen.
Die hessische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass die Grundsteuerreform im Ergebnis aufkommensneutral erfolgen sollte. Es gab in dem Zusammenhang eine Absichtserklärung der Landesregierung, für jede hessische Gemeinde den Hebesatz bekannt zu geben, der zu einem unveränderten Grundsteueraufkommen vor Ort führen würde.
Bei einem aktuellen Hebesatz von 365% beträgt das Grundsteueraufkommen bei der Grundsteuer B in den letzten Jahren stabil ca. 930 000,- €. (lt. Ergebnishaushalt 2022,2023 und 2024).
Frage 1:
Welches Grundsteueraufkommen (Grundsteuer B) wird für 2025 auf Basis der neuen Grundmessbeträge bei unverändertem Hebesatz (365%) erwartet?
Antwort der Gemeindeverwaltung:
Um diese Frage beantworten zu können, bräuchte die Gemeinde bereits eine erste Einschätzung der neuen Messbeträge. Diese Prognose liegt uns bisher nicht vor und ist auch erst frühstens Mitte des Jahres angekündigt.
Frage 2:
Liegt für die Gemeinde Breidenbach eine Hebesatzvorgabe der hessischen Landesregierung vor?
Wenn ja, welcher Hebesatz wird vorgegeben?
Antwort der Gemeindeverwaltung:
Eine Vorgabe gibt es nicht. Allerdings gibt es Nivellierungshebesätze, an denen sich die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs orientiert. Die Hebesätze der Gemeinde Breidenbach entsprechen genau diesen Nivellierungshebesätzen.
Würde die Gemeinde Breidenbach beispielsweise ein höheres Aufkommen prognostiziert bekommen und müsste daraufhin die Hebesätze senken, um aufkommensneutral zu bleiben, hätte dies finanzielle Einbußen für die Gemeinde im kommunalen Finanzausgleich.
Bisher erhoffen wir uns eine Hebesatzvorgabe der hessischen Landesregierung oder eine Herabsetzung der Nivellierungshebesätze, um oben genannte Einbußen vermeiden zu können. Aber auch dazu gibt es aufgrund fehlender Prognosen noch keine Entscheidungen.
Die vom Finanzamt neu ermittelten Grundmessbeträge treffen die privaten Haushalte mit unterschiedlicher Härte
Dazu Frage 3:
| a) | Wie wirken sich die geänderten Grundmessbeträge auf die privaten Haushalte aus? |
| b) | Wieviel Haushalte erwarten ab 2025 höhere Grundsteuerschulden, wieviel niedrigere? |
| c) | Wie hoch sind die maximal Abweichungen? |
Antwort der Gemeindeverwaltung:
zu a)
Auch da können wir bisher nur spekulieren. Aufgrund verschiedener Anrufe und auch der Zustellung von persönlichen Messbescheiden ist aber davon auszugehen, dass es in unserem ländlichen Bereich eher Erhöhungen geben wird. Das liegt zum einen daran, dass viele Häuser jahrelang gar nicht neu bemessen wurden, wenn kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat und zum anderen nun auch die Grundstücksgröße in die Berechnung einfließt. Die Chance auf geringere Messbeträge haben lediglich sehr neue Häuser mit kleinem Grundstück.
Die Fragen b) und c) können aufgrund fehlender Prognose noch nicht beantwortet werden.