Wer einen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss ab 1. Mai 2025 ein Passbild in digitaler Form einreichen. Darauf hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hingewiesen. Grund hierfür sind gesetzliche Änderungen.
Fotos auf Papier oder ausgedruckte Lichtbilder sind dann nicht mehr zulässig und können von den Behörden zur Erstellung des jeweiligen Ausweisdokumentes nicht mehr angenommen werden.
Lichtbilder können ab Mai direkt in der Behörde während des Antrags elektronisch erstellt und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden.
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Gebühr des jeweiligen Ausweisdokuments.
Auch Fotografen oder weitere zertifizierte Anbieter können weiterhin Fotos an die Behörden übergeben. Erstellt eine Fotografin oder ein Fotograf das digitale Passbild, muss das Foto mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt geschickt werden. Dafür müssen Fotografinnen und Fotografen eine zugelassene Cloud-Lösung nutzen.
Der Fotofix-Automat im Rathaus erfüllt die rechtlichen Anforderungen derzeit nicht. Dieser kann also gerne zunächst weiterhin für biometrische Fotos für andere Zwecke oder Spaßbilder genutzt werden. Für Pass- und Personalausweisfotos ist er aber nicht zugelassen.