Bei einer Überprüfung der Friedhöfe der Gemeinde Breidenbach ist aufgefallen, dass auf einigen Rasen-Urnenwahlgrabstätten nicht zulässige Dekorationen angebracht wurden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Aufstellen von Schnittblumen, Pflanzschalen, Kerzen oder dergleichen zugunsten einer ungehinderten Unterhaltungstätigkeit nicht statthaft ist.
Rasen-Urnenwahlgrabstätten werden durch die Gemeinde unterhalten. Damit dies ungehindert geschehen kann, bitten wir die Angehörigen obiges zu beachten.
Für eine abgemähte Bepflanzung oder beschädigte Dekorationen, die im Mähbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.