Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die Straßenparzelle Flur 11, Flurstück 119/29 in der Gemarkung Breidenbach zu entwidmen. Die Funktion einer öffentlichen Verkehrsanlage ist nach einer Änderung der Eigentumsverhältnisse entbehrlich. Die Erschließungsanlage wird nicht mehr benötigt. Die Eigenschaft einer öffentlichen Straße endet für die Straßenparzelle Flur 11, Flurstück 119/29 Gemarkung Breidenbach mit Datum vom 12. April 2023.
Die betroffene Straßenparzelle ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.