Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 folgenden VI. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 18.12.2013 beschlossen:
Der § 24 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) | Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,10 EUR jährlich erhoben. |
Der § 26 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
| (1) | Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. |
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| Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,28 EUR. |
Dieser VI. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 18.12.2013 tritt am 01.01.2025 in Kraft.