Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 10.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 19.385.659,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 19.700.719,00 EUR
mit einem Saldo von -315.060,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 55.000,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 55.000,00 EUR
mit einem Saldo von 0,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von 315.060,00 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 390.499,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.505.256,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.713.746,00 EUR
mit einem Saldo von -2.208.490,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 500.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 976.361,00 EUR
mit einem Saldo von -476.361,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von 2.294.352,00 EUR
festgesetzt.
Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt kann durch eine Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden.
Für die Deckung des Zahlungsmittelfehlbedarfs im Finanzhaushalt steht ausreichend ungebundene Liquidität zur Verfügung (s. Seite 3 im Vorbericht).
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 245 % |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 % |
| 2. | Gewerbesteuer auf 381 % | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 10.02.2026 beschlossene Stellenplan.
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bis zu 5.000,00 EUR je Produktsachkonto und Beträge darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen alsbald Kenntnis zu geben.
Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden.
In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 € je Produktsachkonto entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.
Gemäß § 11 GemHVO wird festgelegt, dass Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen zusammengefasst ausgewiesen werden können,
Breidenbach, den 11.02.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| A) | Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Gemeinde Breidenbach eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO). |
| B) | Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Kredite in Höhe von |
| 500.000 Euro |
| (i.W.: Fünfhunderttausend Euro) |
| C) | Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von |
| 500.000 Euro |
| (i.W.: Fünfhunderttausend Euro) |
Marburg, 23. April 2026
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Mai 2026 bis zum 29. Mai 2025 im Rathaus, 35236 Breidenbach, Bachstr. 4-14, Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus.
Breidenbach, 13.05.2026