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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB über eine 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gesamtgemeinde Breidenbach

Teilgeltungsbereich OT Oberdieten

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Sportplatz Raiffeisenstraße - Aufhebung Darstellung „Sportplatz“; Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft

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Multifunktionsspielfeld und Spielplatz „Hofstadt“; Darstellung als „Öffentliche Grünfläche“ mit der Nutzung „Sportplatz“ und „Öffentliche Parkfläche“ bzw. „Spielplatz“

Das Regierungspräsidium in Gießen hat mit Schreiben vom 30.04.2026 unter Hinweis auf § 6 Absatz 4 Satz 4 BauGB mitgeteilt, dass die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für eine 10. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes gemäß § 6 Absatz 5 BauGB bekannt gemacht werden kann.

Die Lage des Plangebietes und der vorgenommenen Änderungen sind in den folgenden Übersichtskarten dargestellt:

 

 

Die 10. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die geänderte Flächennutzungsplanung mit Begründung und die Unterlagen zum Verfahren werden im Rathaus der Gemeinde Breidenbach, Bachstraße 4-14, in Zimmer 6a der Bauverwaltung während der Dienststunden

Montag bis Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

Montag und Dienstag

13.30 - 15.00 Uhr

Donnerstag

13.30 - 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

1.)

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.)

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3)

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzungen begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.