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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahlen am 15.03.2026

 

Kommunalwahlen am 15.03.2026

-Feststellungen der Wahlleitung-

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. 2026, Nr. 8) wird festgestellt:

Gemeindevertretung:

1)

Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 über den CDU-Wahlvorschlag in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach gewählte Gemeindevertreter

Jochen Stöcker

Breidenbach-Niederdieten

hat nach seiner Ernennung zum ehrenamtlichen Beigeordneten auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die / der nächste noch nicht berufene Bewerberin / Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich deshalb fest, dass die Bewerberin des CDU-Wahlvorschlags

Angela Blaue

Breidenbach - Niederdieten

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach nachrückt.

2)

Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 über den CDU-Wahlvorschlag in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach gewählte Gemeindevertreter

Markus Burk

Breidenbach

hat nach seiner Ernennung zum ehrenamtlichen Beigeordneten auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die / der nächste noch nicht berufene Bewerberin / Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich deshalb fest, dass der Bewerber des CDU-Wahlvorschlags

Luca Schneider

Breidenbach

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach nachrückt.

3)

Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 über den SPD-Wahlvorschlag in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach gewählte Gemeindevertreter

Roger Kretzer

Breidenbach - Oberdieten

hat nach seiner Ernennung zum ehrenamtlichen Beigeordneten auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die / der nächste noch nicht berufene Bewerberin / Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Der hiernach zu berufende Bewerber

Sebastian Rink

Breidenbach - Wiesenbach

hat auf die Annahme des Mandates als Gemeindevertreter ebenfalls verzichtet. Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich deshalb fest, dass der Bewerber des SPD-Wahlvorschlags

Florian Hainbach

Breidenbach - Wolzhausen

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach nachrückt.

4)

Die bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 über den SPD-Wahlvorschlag in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach gewählte Gemeindevertreterin

Ayse Erdogan-Talic

Breidenbach

hat nach ihrer Ernennung zur ehrenamtlichen Beigeordneten auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die / der nächste noch nicht berufene Bewerberin / Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Der hiernach zu berufende Bewerber

Armin Achenbach

Breidenbach - Wiesenbach

hat auf die Annahme des Mandates als Gemeindevertreter ebenfalls verzichtet. Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich deshalb fest, dass der Bewerber des SPD-Wahlvorschlags

Ulrich Schneider

Breidenbach - Wiesenbach

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach nachrückt.

5)

Der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 über den Wahlvorschlag der Bürgerliste in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach gewählte Gemeindevertreter

Armin Schneider

Breidenbach

hat nach seiner Ernennung zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die / der nächste noch nicht berufene Bewerberin / Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich deshalb fest, dass der Bewerber des Wahlvorschlags der Bürgerliste

Rainer Achenbach

Breidenbach - Achenbach

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Gemeinde Breidenbach gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Ortsbeirat Oberdieten

Das bei der Ortsbeiratswahl Oberdieten am 15. März 2026 über den einheitlichen Wahlvorschlag in den Ortsbeirat Oberdieten gewählte Ortsbeiratsmitglied

Roger Kretzer

hat nach seiner Ernennung zum ehrenamtlichen Beigeordneten auf sein Mandat im Ortsbeirat Oberdieten verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die / der nächste noch nicht berufene Bewerberin / Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Da der Wahlvorschlag zum Ortsbeirat Oberdieten für die Wahl am 15. März 2026 erschöpft ist, stelle ich daher weiterhin fest, dass der Sitz für die verbleibende Dauer der Wahlzeit bis zum 31.03.2031 unbesetzt bleibt. Die Zahl der Ortsbeiratsmitglieder reduziert sich in Oberdieten bis dahin auf vier Personen.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ortsteil Oberdieten gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Ortsbeirat Wiesenbach:

Das bei der Ortsbeiratswahl Wiesenbach am 15. März 2026 über den einheitlichen Wahlvorschlag in den Ortsbeirat Wiesenbach gewählte Ortsbeiratsmitglied

Nicole Felkl

hat auf die Annahme des Mandates im Ortsbeirat Wiesenbach verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die / der nächste noch nicht berufene Bewerberin/ Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich deshalb fest, dass die Bewerberin des einheitlichen Wahlvorschlags

Anna-Katharina Gehrmann

in den Ortsbeirat Wiesenbach nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ortsteil Wiesenbach gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Ein Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Bachstr. 4 - 14, 35236 Breidenbach einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

35236 Breidenbach, den 27. Mai 2026

gez.
Beck
Gemeindewahlleiter