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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 26/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Unkrautvernichter sind auf Pflaster und Wegen tabu!

Vielen ist es nicht bewusst, aber Pflanzenschutzmittel dürfen auf einer versiegelten Fläche grundsätzlich nicht zum Einsatz gebracht werden. Im Besonderen gilt dies für den öffentlichen Verkehrsraum wie z. B. auf Gehwegen oder Straßen.

Ganz egal wie viel Wildwuchs sich in den Fugen auch eingefunden haben mag, stellt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf versiegelten Flächen generell einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Warum ist das so? Die Pestizide können mit dem abfließenden Oberflächenwasser über die Kanalisation in unser Trinkwasser gelangen. Daher dürfen solche Mittel nur in der Landwirtschaft oder dem heimischen Garten eingesetzt werden, da der Wirkstoff nach Einhalten der Wartezeit dort abgebaut werden kann, wenn alles fachlich richtig behandelt wird. Dies ist auf versiegelten Flächen nicht der Fall. Dies kann auch für unsere Haustiere ggf. eine Gefährdung darstellen.

Daher geben wir an dieser Stelle noch einmal den deutlichen Hinweis, dass Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen keinesfalls zum Einsatz kommen dürfen.