Ab der 28. Kalenderwoche werden Gemeindebedienstete Grabanlagen auf ihre Verkehrssicherheit überprüfen. Beanstandete Grabanlagen erhalten einen Aufkleber mit dem Hinweis, dass das Grabmal, das Fundament oder die Grabeinfassung nicht mehr standsicher ist und unverzüglich instand zu setzen ist. Die Bediensteten sind berechtigt, Grabanlagen bei unmittelbar drohender Gefahr auf Kosten der Nutzungsberechtigten umlegen zu lassen. Nutzungsberechtigte, bei deren Grabanlagen die Standfestigkeit nicht gegeben ist, werden von der Verwaltung schriftlich benachrichtigt.