Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Verfügung vom 02. Juni 2023, Az. RPGI-31-61a0100/76-2014/9 mitgeteilt, dass die 8. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Breidenbach, im Teilgeltungsbereich Ortsteil Oberdieten, gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt worden ist.
Die Erteilung der Plangenehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die 8. Änderung der Flächennutzungsplanung der Gesamtgemeinde wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die geänderte Flächennutzungsplanung, die Begründung mit Umweltbericht und die Unterlagen zum Verfahren werden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Breidenbach, Bachstraße 4-14, Abteilung Bauamt (Zimmer 6a), während der Dienststunden
| Montag und Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist den Verfahrensunterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen in dem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breidenbach:
Vor der Änderung
Nach der Änderung