Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 6 – Erweiterung Wohnbauflächen Auf dem Achenbach – für den Ortsteil Oberdieten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach hat auf ihrer Sitzung am 14. Februar 2023 den Bebauungsplan Nr. 6 - Erweiterung Wohnbauflächen Auf dem Achenbach - für den Ortsteil Oberdieten einschließlich Begründung und Umweltbericht mit integriertem artenschutzrechtlichem und landschaftspflegerischem Fachbeitrag gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Gesamtflächennutzungsplan entwickelt.

(Siehe hierzu – Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB über eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gesamtgemeinde Breidenbach;

Teilgeltungsbereich Oberdieten – Neuausweisung von Wohnbauflächen)

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 6 - Erweiterung Wohnbauflächen Auf dem Achenbach - für den Ortsteil Oberdieten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 6 - Erweiterung Wohnbauflächen Auf dem Achenbach - für den Ortsteil Oberdieten einschließlich Begründung und Umweltbericht mit integriertem artenschutzrechtlichem und landschaftspflegerischem Fachbeitrag incl. der Unterlagen zum Verfahren werden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Breidenbach, Bachstraße 4-14, Abteilung Bauamt (Zimmer 6a), während der Dienststunden

Montag und Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 6 - Erweiterung Wohnbauflächen Auf dem Achenbach - für den Ortsteil Oberdieten eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 6 – Erweiterung Wohnbauflächen Auf dem Achenbach - für den Ortsteil Oberdieten

Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

A)

Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Flur 4, Flurstücke 24 tlws, 25 tlw und 47/1 tlw und Flur 4, Flurstücke 173 und 174 tlw, Gemarkung Oberdieten

B)

Gewässerentwicklung Flur 7, Flurstück 237, Gemarkung Oberdieten; Sicherung Quellbereich Flur 7, Flurstück 257