Grünschnitt, Gras und Laub, deren sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur oder auf Grünflachen entsorgt werden. Oft ist man der Ansicht, dass man der Natur keinen Schaden zufügt, sondern dass der Natur ein “natürlicher Dünger“ hinzugefügt wird, dies stellt jedoch eine illegale Abfallentsorgung von Grünabfällen dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 250 € geahndet werden kann.
Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle und können in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Kompostierungsanlage angeliefert werden.
Ast- und Strauchwerk kann freitags in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr und samstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr kostenfrei auf der Zwischenlagerstätte in Oberdieten entsorgt werden.