Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Wechsel wird in zwei Schritten, gestaffelt nach Geburtsjahren, sowie nach Ausstellungsjahr, stattfinden.
Derzeit werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform (graue oder rosafarbene Dokumente) ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:
| Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen | Frist zum Umtausch |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 – 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 – 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 – 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: aktueller Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
Die Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf bittet Kund*innen darum, sich frühzeitig um den Umtausch ihres Führerscheins zu kümmern und nicht bis kurz vor Ablauf der Umtauschfrist zu warten. So können unnötig lange Wartezeiten auf einem Termin am Ende der Frist oder sogar eine Fristüberschreitung vermieden werden.
Derzeit stehen, insbesondere am Standort Biedenkopf, ausreichend Umtauschtermine bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung. Ihren individuellen Termin buchen Sie sich bitte über das Terminportal https://termin.marburg-biedenkopf.de. Für Fragen ist die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter der Rufnummer 06461/79-3249 oder per E-Mail an fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de zu erreichen.