| Freitags: | 15:00 - 17:00 Uhr |
| Samstags: | 10:00 - 12:00 Uhr |
Für die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk gelten die folgenden Voraussetzungen:
KEINE GEWERBLICHE ANNAHME - auch nicht im Auftrag von Bürgerinnen und Bürgern!
Bitte beachten Sie, dass die Aststärke an der Schnittfläche des Primärstamms mindestens 5 cm betragen muss. Heckenschnitt wird ausschließlich bei direkter Anlieferung durch Privatpersonen entgegengenommen. Dabei ist sicherzustellen, dass Heckenschnitt getrennt von Ast- und Strauchwerk angeliefert wird.
Der Hauptanteil des Materials muss also verholzt sein, jüngere Triebe mit Blättern oder Nadeln müssen nicht extra entfernt werden. Alles was dünner ist, zählt nicht zum Baum- und Strauchschnitt und kann beispielsweise über die Biotonne oder anderweitige Abgabemöglichkeiten (Kompostierungsanlage Stausebach, Müllumschlagstation Marburg-Wehrda, private Annahmestellen oder Containerdienste) entsorgt werden. Dazu zählen Stauden- und Krautschnitt sowie Grünabfälle mit Erdanhaftungen, ebenso wie Rasenschnitt, Laub und Obst. Diese Materialien sind nicht für die Verwertung als Baum- und Strauchschnitt geeignet und werden nicht angenommen. Bitte berücksichtigen Sie diese Rahmenbedingungen bei Ihrer Anlieferung. Wir behalten uns vor, die Annahme vor Ort zu verweigern, wenn das Material diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Bauschutt kann in Kleinmengen (wöchentlich begrenzt auf 100 Liter) am Dienstleistungsbetrieb der Gemeinde Breidenbach freitags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr angeliefert werden.
Für die Annahme fällt eine Gebühr von 1,00 € pro 10 l an.
Styropor und Rigips werden dort nicht angenommen!
Altreifen können ebenfalls am Dienstleistungsbetrieb der Gemeinde Breidenbach entsorgt werden. Die Annahme erfolgt hier auch freitags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Für die Annahme fällt eine geringe Gebühr an.
Elektrokleingeräte können am Dienstleistungsbetrieb der Gemeinde Breidenbach freitags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr kostenlos abgegeben werden.