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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Breidenbach

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2025 den XVI. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Breidenbach vom 29.03.1984 beschlossen. Er hat folgenden Wortlaut:

XVI. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Breidenbach

vom 29.03.1984

§ 7 erhält folgende neue Fassung:

§ 7

Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung

Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 23 festgelegt.

Dieser XVI. Nachtrag zur Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Breidenbach, 24.09.2025

gez. Felkl
Bürgermeister
Ergänzende Informationen:

Aus dieser Änderung ergibt sich eine Verringerung der künftigen Parlamentsgröße um vier Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Die erste Legislaturperiode der dann kleineren Gemeindevertretung beginnt am 01.04.2026.