Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2025 einen 4. Nachtrag zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB beschlossen.
| § 1 | (Anordnung des Vorkaufsrechts) wird um folgenden 2. Absatz ergänzt: |
|
| Der Gemeinde Breidenbach steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Standort der ehemaligen Brauerei, einschließlich deren Umfeld im Bereich Sandstraße 2 - 6 und 3 - 5, Zum Bolzenbach 1 (anteilig) und Nr. 4 sowie Langewiese 3 -7 im Ortsteil Wolzhausen ein Vorkaufsrecht zu. |
| § 2 | (Räumlicher Geltungsbereich) erhält folgende neue Fassung: |
|
| Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung sind ab Inkrafttreten des 4. Nachtrages die Übersichtspläne vom 22.07.2010 (Gemarkung Breidenbach) und 26.08.2025 (Gemarkung Wolzhausen) maßgebend. |
| § 3 | erhält folgende neue Fassung: |
|
| Der 4. Nachtrag zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach vom 02.10.2025 bekannt gemacht. |
Breidenbach, 02.10.2025