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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Nachtrag zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2025 einen 4. Nachtrag zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB beschlossen.

§ 1

(Anordnung des Vorkaufsrechts) wird um folgenden 2. Absatz ergänzt:

Der Gemeinde Breidenbach steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Standort der ehemaligen Brauerei, einschließlich deren Umfeld im Bereich Sandstraße 2 - 6 und 3 - 5, Zum Bolzenbach 1 (anteilig) und Nr. 4 sowie Langewiese 3 -7 im Ortsteil Wolzhausen ein Vorkaufsrecht zu.

§ 2

(Räumlicher Geltungsbereich) erhält folgende neue Fassung:

Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung sind ab Inkrafttreten des 4. Nachtrages die Übersichtspläne vom 22.07.2010 (Gemarkung Breidenbach) und 26.08.2025 (Gemarkung Wolzhausen) maßgebend.

§ 3

erhält folgende neue Fassung:

Der 4. Nachtrag zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach vom 02.10.2025 bekannt gemacht.

Breidenbach, 02.10.2025

gez. Felkl
Bürgermeister