gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871).
Der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der CDU angetretene und mit Feststellung vom 09.06.2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach nachgerückte Gemeindevertreter
Benjamin Schäfer
Hofstadt 19
35236 Breidenbach
hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/ Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle. Nach § 34 Abs. 3 KWG stelle ich deshalb fest, dass der Bewerber des Wahlvorschlags der CDU
Alexander Oberst
Ulmenstraße 19
35236 Breidenbach
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises Gemeinde Breidenbach gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl in der Gemeinde Breidenbach, Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
35236 Breidenbach, 02. Oktober 2023