Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 9. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes – Teilgeltungsbereich Breidenbach – Im Giebelsbach – Temporäres Lager für Rekultivierungsboden (§ 3 Abs. 1 BauGB, Frühzeitige Unterrichtung)
hier: Nutzung eines temporären Lagers für Rekultivierungsboden durch überlagernde Darstellung als „Fläche für temporäre Aufschüttung“ über einer „Fläche für die Landwirtschaft“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach hat in ihrer Sitzung am 27.09.2022 gemäß § 2 (1) BauGB die 9. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes – Teilgeltungsbereich Breidenbach „Im Giebelsbach“ beschlossen. Die Lage des Plangebietes ist in den folgenden Übersichtskarten maßstabslos dargestellt:
Der Entwurf zur 9. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes – Teilgeltungsbereich Breidenbach – Im Giebelsbach einschließlich Begründung in der Fassung vom Juni/Juli 2022, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Umweltbericht wird für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 14. November bis 14. Dezember 2022 (einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung, Bachstraße 4 - 14, 35236 Breidenbach, Abteilung Bauamt (Zimmer 6a) während der Dienststunden der Verwaltung (Montag bis Mittwoch von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr und 13 Uhr 30 bis 15 Uhr, Donnerstag 8 Uhr 30 bis 12 Uhr und 13 Uhr 30 bis 18 Uhr, Freitag 8 Uhr 30 bis 12 Uhr)) sowie nach Vereinbarung öffentlich ausliegen. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe von Stellungnahmen entweder schriftlich oder zu Protokoll.
Gleichzeitig ist eine Einsichtnahme der Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Breidenbach unter www.breidenbach.de aufzurufen.