Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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IV. Nachtragzur Wasserversorgungssatzungder Gemeinde Breidenbach
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2023 folgenden IV. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 01.01.2017 beschlossen:
§ 28 Benutzungsgebühren Abs. 3
erhält folgende neue Fassung:
Die Gebühr beträgt pro m³ 4,16 EUR. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
Dieser IV. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 01.01.2017 tritt am 01.01.2024 in Kraft.
35236 Breidenbach, den 24.11.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Breidenbach
gez. Felkl
Bürgermeister