Schriftliche Anfragen von: Ulrich Schneider
Frage 1: Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Breidenbach
Die dauerhafte Sicherstellung der Verfügbarkeit von hygienisch sauberem und bezahlbarem Trinkwasser ist eine Basisaufgabe unserer Gemeinde.
Die weit überwiegende Versorgung von Trinkwasser erfolgt bekanntlich über einen Bezugsvertrag durch den Wasserverband Siegen-Wittgenstein (WVS). Die Vertragslaufzeit ist nach Angaben des Gemeindevorstandes aus der Vergangenheit bis 2025 befristet. Nach den konzeptionellen Überlegungen stand ein Beitritt zum Wasserverband in der Diskussion, um die nachhaltige Versorgungssicherheit gegenüber einem reinen Liefervertrag zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund wurde zur Vorbereitung eines Beitrittes ein Fachbüro aus Kassel mit Ausarbeitungen beauftragt, deren Ergebnisse der Gemeindevorstand bis zur Jahresmitte 2025 erwartete.
In diesem Zusammenhang daher folgende Fragen:
| 1. | Liegen die Ergebnisse des Fachbüros inzwischen dem Gemeindevorstand vor? | |
| 2. | Wie gestaltet sich die gegenwärtigeVertragsbeziehung zum Wasserverband? | |
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| a. | Ist der Bezugsvertrag verlängert worden? |
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| b. | Ist ein Beitritt zum Wasserverbandes (WVS) beantragt worden bzw. wie ist der Stand der Planungen hierzu? |
| 3. | Ist eine Besichtigung der Aufbereitungsanlage des WVS durch Mandatsträger unserer Gemeinde, die schon seit längerer Zeit ins Auge gefasst wurde, inzwischen vorbereitet worden oder geplant? | |
Antwort des Gemeindevorstands:
| 1. | Liegen die Ergebnisse des Fachbüros inzwischen dem Gemeindevorstand vor? | |
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| Bislang liegen dem Gemeindevorstand noch keine Ergebnisse vor. Grund hierfür ist die notwendige umfangreiche Lieferung von Grundlagendaten wie analogen und digitalen Plänen zu jeder einzelnen Anlage, digitalen Plänen des gesamten Versorgungsnetzes der Trinkwasserversorgung sowie Messwerten der verschiedenen Anlagen. Das Beschaffen und Zusammentragen der Informationen war, auch aufgrund des Personalwechsels im Tiefbau, sehr zeitaufwändig und das Auslesen von Daten musste tlw. durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Mittlerweile sind die Daten durch das beauftragte Büro gesichtet worden und die Arbeitsgrundlagen weitgehend vollständig. Ein weiteres Arbeitsgespräch mit Darstellung erster Ergebnisse wird für Ende November 2025 avisiert. | |
| 2. | Wie gestaltet sich die gegenwärtige Vertragsbeziehung zum Wasserverband? | |
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| a) | Ist der Bezugsvertrag verlängert worden? |
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| Der Bezugsvertrag mit dem WVS wurde Anfang 2025 durch einen 2. Änderungsvertrag verlängert. Der neue Vertrag gilt ab dem 01.01.2026 für die Dauer von weiteren 10 Jahren und verlängert sich automatisch, wenn keine der Vertragsparteien kündigt. Der Vertrag garantiert der Gemeinde Breidenbach die gleichen Bezugskonditionen wie den Mitgliedskommunen. |
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| b) | Ist ein Beitritt zum Wasserverbandes (WVS) beantragt worden bzw. wie ist der Stand der Planungen hierzu? |
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| Ein Beitritt zum Wasserverband wurde bislang nicht beantragt, weil eine der fundamentalen Voraussetzungen hierfür die Vorlage des o.g. Wasserkonzeptes mit einer Untersuchung der Wiederinbetriebnahme vorhandener eigener Förderanlagen ist. Weiterhin wird die Notwendigkeit und die Sanierung vorhandener Hochbehälter aufgrund der immensen Kosten im Vorfeld zu klären sein. |
| 3. | Ist eine Besichtigung der Aufbereitungsanlage des WVS durch Mandatsträger unserer Gemeinde, die schon seit längerer Zeit ins Auge gefasst wurde, inzwischen vorbereitet worden oder geplant? | |
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| Die Besichtigung der Aufbereitungsanlage in Dreis-Tiefenbach ist nach Absprache mit dem dortigen technisch Verantwortlichen möglich, ebenso eine Besichtigung der Obernautalsperre, aus der das Trinkwasser der Gemeinde Breidenbach überwiegend bezogen wird. Es wird vorgeschlagen, den Termin im nächsten Frühjahr bei entsprechender Witterung durchzuführen. Die Bauverwaltung wird dann entsprechende Auswahltermine vorschlagen. Sollten durch die zwischenzeitlichen Kommunalwahlen einzelne Gemeindevertreter ausscheiden und trotzdem interessiert sein, kann dies natürlich berücksichtigt werden. | |
Frage 2: Gemeindepflege in der Gemeinde Breidenbach
Im Rahmen eines Förderprogrammes des Landes Hessen konnte unsere Gemeinde die Stelle einer Gemeindepflegerin Ende 2023 einrichten. Der Förderbescheid vom 30.06.2023 des Landes gilt für die Förderperiode 2023-2026.
Das Angebot wird bekanntlich sehr gut in unserer Gemeinde angenommen, und der Bedarf ist auch zukünftig vorhanden. Nach jüngsten Presseberichterstattungen ist eine Förderung von Gemeindepflegern / Gemeindepflegerinnen durch das Land Hessen über das Jahr 2026 hinaus nicht mehr vorgesehen. Hierdurch besteht nunmehr die Sorge, dass diese sinnvolle Hilfe und Unterstützung in der Gemeinde gefährdet sind.
In diesem Zusammenhang daher folgende Fragen:
| 1. | Sind dem Gemeindevorstand solche Ankündigungen/Überlegungen des Landes Hessen bekannt? |
| 2. | Welches Vorgehen plant der Gemeindevorstand für den Fall, dass die Fördermittel tatsächlich nicht weiter fortgeführt werden? |
Antwort des Gemeindevorstands:
| 1. | Sind dem Gemeindevorstand solche Ankündigungen/Überlegungen des Landes Hessen bekannt? |
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| Die aktuelle Förderrichtlinie des Landes Hessen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Auf dieser Grundlage wurde die Personalkostenförderung für die Stelle von Mirjam Walter beantragt. Es liegt aktuell eine Förderzusage für die Zeit bis zum 31.10.2026 vor. |
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| Für die Monate November und Dezember 2026 hat die Verwaltung fristgemäß einen Ergänzungsantrag gestellt, nachdem das Land Hessen im Sommer 2025 den maximal möglichen Förderzeitraum von bisher drei Jahren auf die Zeit bis zum 31.12.2026 verlängert hat. Zu diesem Antrag liegt bisher noch keine Förderzusage vor. |
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| Dem Gemeindevorstand sind Bestrebungen des Landes Hessen, die Förderung der Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger über 2026 hinaus nicht fortzuführen, unbekannt. Die Informationen aus der Stabsstelle Altenhilfe beim Landkreis oder aber auch der Sachbearbeitung im Ministerium lassen stattdessen darauf schließen, dass es eine Förderung auch künftig geben wird. Ein Ent-wurf einer neuen Förderrichtlinie ist bisher aber noch nicht durch das Ministerium veröffentlicht worden. Die Verwaltung verspricht sich aktualisierte Informationen aus der Arbeitstagung der Gemeindepflegen beim Ministerium in Wiesbaden am 25.11.2025. |
| 2. | Welches Vorgehen plant der Gemeindevorstand für den Fall, dass die Fördermittel tatsächlich nicht weiter fortgeführt werden? |
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| Der Gemeindevorstand ist der festen Überzeugung, dass die Einrichtung der Gemeindepflege ein richtiger und gewinnbringender Weg war. Es wurden seit November 2023 neue Beratungsstrukturen etabliert und neue Angebote geschaffen, die so vorher nicht existierten. Die Resonanz ist bekannt und spricht für sich. |
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| Nicht ganz abwegig dürfte die Vermutung sein, dass ein neues Förderprogramm aufgrund der finanziellen Engpässe des Landes ab 2027 eine geringere Förderhöhe als bisher vorsehen wird, insbesondere wenn man das Ziel verfolgt, Gemeindepflegen ggf. landesweit zu etablieren. Wir sollten daher damit rechnen, dass die Personalkosten der Gemeindepflege künftig zu einem deutlich größeren Anteil aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden müssen. Hierüber wird dann erstmals in den Haushaltsberatungen für 2027 zu sprechen sein. Die Verwaltung beabsichtigt, den entsprechenden Personalkostenanteil auch 2027 und ggf. unabhängig von einer Landesförderung im Haushaltsentwurf darzustellen. |