Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachtragssatzung

1. Nachtrag

zur Friedhofssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 24.05.2022

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2022 folgenden 1. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 24.05.2022 beschlossen:

§ 14

Nutzungsrechte an Grabstätten

(1) Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach Maßgabe dieser Friedhofssatzung begründet werden. Sie sind öffentlich-rechtlicher Natur und ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.

§ 30

Definition Anonyme Urnenbeisetzung

Für eine anonyme Urnenbeisetzung wird für die Dauer der Ruhefrist eine Einzelgrabstelle erworben, die als Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht wird. Eine anonyme Urnenbeisetzung wird nur auf der Friedhofsanlage in Breidenbach (neu) vorgehalten. Eine Gestaltung oder Bearbeitung einer anonymen Urnengrabstätte ist nicht zulässig.

§ 32

Definition und Belegung der Baumurnengrabstätten

(2) Bei Baumurnengrabstätten handelt es sich um Aschengrabstätten ohne Grabeinfassung für maximal eine Urnenbestattung. Dabei wird jeder Urne eine räumlich abgrenzbare und individuelle Parzelle überlassen.

Dieser 1. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Gemeinde Breidenbach tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung der Gemeinde Breidenbach vom 08.12.2022 bekannt gemacht.

35236 Breidenbach, den 22.11.2022

(DS)
gez. Felkl
Bürgermeister