Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 13.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.656.808,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.962.938,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -306.130,00 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 55.000,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 55.000,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 306.130,00 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 586.164,00 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 591.882,00 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.792.641,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.200.759,00 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 500.000,00 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 570.422,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -70.422,00 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 685.017,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 510.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 332 % |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 % |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 357 % | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 13.12.2022 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bis zu 5.000,00 EUR je Produktsachkonto und Beträge darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen alsbald Kenntnis zu geben.
Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden.
In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 € je Produktsachkonto entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.
§ 9
Gemäß § 11 GemHVO wird festgelegt, dass Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen zusammengefasst ausgewiesen werden können,
Breidenbach, den 14.12.2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Kredite in Höhe von
500.000 Euro
(i.W.: Fünfhunderttausend Euro)
Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
510.000 Euro
(i.W. Fünfhundertzehntausend Euro)
Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von
500.000 Euro
(i.W.: Fünfhunderttausend Euro)
Marburg, 17. Januar 2023
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03. Februar 2023 bis 13. Februar 2023 im Rathaus, 35236 Breidenbach, Bachstr. 4-14, Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus.
Breidenbach, 02. Februar 2023