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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 13.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 510.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 13.12.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bis zu 5.000,00 EUR je Produktsachkonto und Beträge darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen alsbald Kenntnis zu geben.

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 € je Produktsachkonto entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.

§ 9

Gemäß § 11 GemHVO wird festgelegt, dass Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen zusammengefasst ausgewiesen werden können,

  • wenn die Verpflichtungsermächtigungen 20 % der Gesamtinvestitionskosten (einschl. Folgekosten) bei Gesamtinvestitionen bis zu einer Höhe von 1.000.000,00 € nicht überschreiten.
  • bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000,00 € bei Gesamtinvestitionskosten (einschl. Folgekosten) von über 1.000.000,00 €.

Breidenbach, den 14.12.2022

Der Gemeindevorstand
gez. Felkl, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Kredite in Höhe von

500.000 Euro

(i.W.: Fünfhunderttausend Euro)

Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

510.000 Euro

(i.W. Fünfhundertzehntausend Euro)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

500.000 Euro

(i.W.: Fünfhunderttausend Euro)

Marburg, 17. Januar 2023

gez. Jens Womelsdorf
Landrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03. Februar 2023 bis 13. Februar 2023 im Rathaus, 35236 Breidenbach, Bachstr. 4-14, Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus.

Breidenbach, 02. Februar 2023

Der Gemeindevorstand
gez. Felkl, Bürgermeister