1. Rate Steuern und Abgaben 2024 und die
1. Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2024
Wir weisen alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Lastschrift angegebenen Konten zu diesem Zeitpunkt noch Gültigkeit haben und eine entsprechend hohe Deckung aufweisen. Änderungen von Kontodaten sollten bitte umgehend und vorher bei der Gemeindekasse gemeldet werden.
Nur so sind unnötige Kosten, wie z. B. Rücklastschriftgebühren, Säumniszuschläge, gesetzlich vorgegebene Mahngebühren etc. zu vermeiden.
Alle Zahler ohne Abbuchung weisen wir darauf hin, dass die fälligen Zahlungen pünktlich zu den Abgabeterminen erfolgen müssen. Durch verspätete Zahlung entstehen zusätzliche Kosten, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.