Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 folgenden V. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 18.12.2013 beschlossen:
Der § 24 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
| (1) | Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,11 EUR jährlich erhoben. |
Der § 26 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
| (1) | Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. |
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| Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,41 EUR. |
Dieser V. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Breidenbach vom 18.12.2013 tritt am 01.01.2023 in Kraft.
In den Jahren 2016 und 2017 lag die Gebühr bei 2,13 €/cbm und in den Jahren 2018 und 2019 bei 2,09 €/cbm. Die Senkung in den Jahren 2020 – 2022 auf 1,41 €/cbm resultiert aus der Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 250.000,00 €.
Diese gebührensenkende Maßnahme greift in den Jahren 2023 und 2024 nicht mehr und führt neben der Erhöhung der Umlage an den Abwasserverband Perfgebiet-Bad Laasphe (+126.000,00 €) zu einem cbm-Preis von 2,41 € für die Jahre 2023 und 2024. Die Erhöhung der Umlage resultiert aus den gestiegenen Energie- und Chemikalienpreisen sowie der beginnenden Abschreibung der Filtrationsanlage.