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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeinde-vertretung am 12.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 17.126.672,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 17.557.987,00 EUR

mit einem Saldo von —  -431.315,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 55.000,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 55.000,00 EUR

mit einem Saldo von  — 0,00 EUR

mit einem Fehlbedarf von —  431.315,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 554.529,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 978.986,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  1.844.199,00 EUR

mit einem Saldo von —  -865.213,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 500.000,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 660.443,00 EUR

mit einem Saldo von —  -160.443,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von —  471.127,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 330.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

357 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 12.12.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bis zu 5.000,00 EUR je Produktsachkonto und Beträge darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen alsbald Kenntnis zu geben.

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 € je Produktsachkonto entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.

§ 9

Gemäß § 11 GemHVO wird festgelegt, dass Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen zusammengefasst ausgewiesen werden können,

  • wenn die Verpflichtungsermächtigungen 20 % der Gesamtinvestitionskosten (einschl. Folgekosten) bei Gesamtinvestitionen bis zu einer Höhe von 1.000.000,00 € nicht überschreiten.
  • bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000,00 € bei Gesamtinvestitionskosten (einschl. Folgekosten) von über 1.000.000,00 €.

Breidenbach, den 13.12.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Felkl, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

A) Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Kredite in Höhe von

500.000 Euro

(i.W.: Fünfhunderttausend Euro)

B) Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

330.000 Euro

(i.W.: Dreihundertdreissigtausend Euro)

C) Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Breidenbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

500.000 Euro

(i.W.: Fünfhunderttausend Euro)

Marburg, 22. Januar 2024

gez. Jens Womelsdorf
Landrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16. Februar 2024 bis 26. Februar 2024 im Rathaus, 35236 Breidenbach, Bachstr. 4-14, Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus.

Breidenbach, 15.02.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Felkl, Bürgermeister