1. In der genannten Gemarkungen hat auf Teilflächen eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten FläChen gemäß S 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.
2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:
| Offenlegungszeitraum: | 26.02.2024 bis 25.03.2024 |
| Offenlegungsort: | Finanzamt Marburg-Biedenkopf, Verwaltungsstelle Marburg |
| Zimmer-Nummer: | 322 |
Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten anwesend und steht für Auskünfte zu Verfügung:
Nach telefonischer Terminvereinbarung
3. Wer die Sprechtage des ALS nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des
25.04.2024
beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.