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Wochenzeitung für die Gemeinde Breidenbach
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in den Gemarkungen Oberdieten und Niederdieten

1. In der genannten Gemarkungen hat auf Teilflächen eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten FläChen gemäß S 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.

2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum:

26.02.2024 bis 25.03.2024

Offenlegungsort:

Finanzamt Marburg-Biedenkopf,

Verwaltungsstelle Marburg

Zimmer-Nummer:

322

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten anwesend und steht für Auskünfte zu Verfügung:

Nach telefonischer Terminvereinbarung

3. Wer die Sprechtage des ALS nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.

4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

25.04.2024

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

gez. der Vorsteher des Finanzamts