Die Bescheide über die zu zahlenden Steuern und Abgaben werden voraussichtlich bis Ende Februar alle versendet und zugestellt.
Daraus ergibt sich eine Fälligkeit für die 1. Rate am 15.03.2025.
Wir weisen alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Lastschrift angegebenen Konten zu diesem Zeitpunkt noch Gültigkeit haben und eine entsprechend hohe Deckung aufweisen. Änderungen von Kontodaten sollten bitte umgehend und vorher bei der Gemeindekasse gemeldet werden. Nur so sind unnötige Kosten, wie z. B. Rücklastschriftgebühren, Säumniszuschläge, gesetzlich vorgegebene Mahngebühren etc. zu vermeiden.
Alle Zahler ohne Abbuchung weisen wir darauf hin, dass die fälligen Zahlungen pünktlich zu den Abgabeterminen erfolgen müssen. Durch verspätete Zahlung entstehen zusätzliche Kosten, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Bei der Überweisung auf eines unserer Bankkonten ist darauf zu achten, dass als Verwendungszweck das jeweilige Kassenzeichen mit angegeben wird.