Immer wieder findet man am Straßenrand besondere Schätze. Bücherkisten, Stühle oder Spielzeug mit dem Hinweis „Zu verschenken“. Das ist eine schöne Idee und nachhaltig dazu. Trotzdem gibt es dabei etwas zu beachten:
Gehwege und Straßen sind in erster Linie dafür da, dass alle sicher gehen, fahren oder Kinderwagen schieben können. Wenn dort Gegenstände abgestellt werden, gilt das rechtlich als besondere Nutzung des öffentlichen Raums - und die ist in der Regel nicht erlaubt. Besonders ärgerlich wird es für Passanten, wenn man vor lauter „Schätzen“ auf dem Gehweg auf die Straße ausweichen müsste.
Auch könnten solche Sachen je nach Zustand als unerlaubte Müllablagerung eingestuft werden. Dann würde zusätzliches Ungemach drohen.
Wer gut erhaltene Dinge weitergeben möchte, hat viele einfache und legale Möglichkeiten:
Dort ist klar erkennbar, dass es sich um ein Geschenk handelt - und nicht um Abfall.
Die Idee, Dinge weiterzugeben statt wegzuwerfen, ist großartig! Bitte achten Sie nur darauf, dafür geeignete Wege zu nutzen. So bleibt der öffentliche Raum frei und sicher - und Ihre gute Tat sorgt bei allen für Freude.