Der Frühling ist da und mit ihm hat die Brut- und Setzzeit für Wildtiere begonnen. Städte und Gemeinde rufen Hundehalter zur Rücksichtnahme auf, damit weder Wildtiere noch Hunde Schaden nehmen.
Allgemein gilt im Frühling eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde im freien Feld. Die heimischen Kommunen setzen dabei weiniger auf scharfe Verordnungen, als vielmehr auf ein verantwortungsvolles Handeln der Hundehalter. Denn mit dem Frühling beginnt auch die Schonzeit für Wildtiere, in der trächtige Rehe, Kitze oder brütende Vögel besonders gefährdet sind -freilaufende Hunde müssen nicht, können aber eine Gefahr für den Nachwuchs darstellen.
Die Gemeinde Bad Endbach und die Jagdgenossenschaften appellieren an die Hundehalter, ihrer vierbeinigen Begleiter in den nächsten Wochen auf freiem Feld an die Leine zu nehmen.
Einen generellen Leinenzwang gibt es in Hessen dabei nicht. Allgemein gilt die Leinenpflicht hauptsächlich an öffentlichen Orten, Plätzen oder bei Versammlungen. Auf freiem Feld und Flur ist die Leine nicht verpflichtend. Ausnahmen bilden die als sogenannte „gefährliche Hunde“ eingestuften Tiere.
Manche Städte und Gemeinden erstellen im Rahmen der Gefahrenabwehr-verordnung wiederum eigene, mehr oder weniger strenge Vorschriften für das Führen von Hunden. Die Gemeinde Bad Endbach setzt vor allem auf ein verantwortungsvolles Mitdenken der Hundebesitzer und appelliert an den gesunden Menschenverstand.
Es ist keine Pflicht, aber eine Empfehlung die Hundehalter sollten Verständnis dafür haben.
Neben einem eigenverantwortlichen Handeln ergibt sich eine Verpflichtung aus der „Hessischen Gefahrenabwehrverordnung, über das „Halten und Führen von Hunden“ (Hunde VO) das ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme beinhaltet. Im § 1 heißt es: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden“.