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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ortsgerichtsschöffe/schöffin für das Ortsgericht Bad Endbach II (Bottenhorn/Dernbach/Hülshof) gesucht

Für den Ortsgerichtsbezirk Bad Endbach II (Bottenhorn / Dernbach / Hülshof) suchen wir einen neuen Ortsgerichtsschöffen / eine neue Ortsgerichtsschöffin.

Wer Interesse an dem Amt hat, kann bis zum 31.03.2025 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Endbach, FB Ordnungswesen und Bürgerservice, Herborner Str. 1, 35080 Bad Endbach, ingo.plaum@bad-endbach.info, sein Interesse bekunden.

Folgende Aufgaben haben die Ortsgerichte in Hessen:

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht.

Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landes-verwaltung -hier; Justizverwaltung- eingebunden.

Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtsvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.

Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde- durch die Abstimmung der Gemeindevertretung- von dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.