Die Gemeinde Bad Endbach vergibt
in unserem Bauhof.
Schriftliche Bewerbungen richten Interessierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen, an die Gemeindeverwaltung Bad Endbach - Zentrale Dienste - Postfach 21 51, 35078 Bad Endbach bis spätestens 21. März 2023.
Es können nur Bewerbungen von Schülern berücksichtigt werden, die nach den Ferien weiterhin eine Schule besuchen. Jugendliche, die nach den Ferien ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis beginnen und Studenten können aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Hierzu ist vor Beginn des Ferienjobs eine aktuelle Schulbescheinigung bei der Gemeinde vorzulegen.
Die Abrechnung der Sozialversicherung erfolgt über eine kurzfristige Beschäftigung. Hierzu ist es wichtig, dass im laufenden Kalenderjahr keine weitere kurzfristige Beschäftigung ausgeübt wurde, da diese laut SGB auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Der hierzu erforderliche Fragebogen ist ebenfalls vor Beginn des Ferienjobs ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde Bad Endbach abzugeben.
Die Lohnsteuer wird über die jeweilige Lohnsteuerklasse abgerechnet. Hierzu ist die Steuer-ID-Nr. erforderlich. Diese kann bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erfragt werden. Auch hier gilt, die Steuer-ID-Nr. muss vor Beginn der Tätigkeit beim Arbeitgeber vorgelegt werden, sonst ist eine Berechnung des Entgeltes nicht möglich.