Öffentliche Mahnung von Steuern und Gebühren
Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am
29.02.2024
die Gemeindeabgaben
(Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren)
für das I. Quartal 2024
fällig waren.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
22. März 2024
an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.
Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die
Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.
Für Fragen steht ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.