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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung von Steuern und Gebühren

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass die

Gemeindeabgaben

(Grundsteuer, Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren)

für das I. Quartal 2025

für die Ortsteile Bottenhorn, Dernbach, Günterod, Hülshof, Schlierbach und Wommelshausen am

24. Februar 2025

und für die Ortsteile Bad Endbach und Hartenrod am

26. Februar 2025

fällig waren.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens

21. März 2025

an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.

Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.