Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass die
Gemeindeabgaben
(Grundsteuer, Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren)
für das I. Quartal 2025
für die Ortsteile Bottenhorn, Dernbach, Günterod, Hülshof, Schlierbach und Wommelshausen am
24. Februar 2025
und für die Ortsteile Bad Endbach und Hartenrod am
26. Februar 2025
fällig waren.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
21. März 2025
an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.
Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.