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Oi Bleedche
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung gemäß § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung

Es wird gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz festgestellt:

1.

Herr Kim-Tobias Aßmann, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 07.03.2023 mit Wirkung vom 07.03.2023 sein Mandat in der Gemeindevertretung Bad Endbach niedergelegt.

Die nächste noch nicht berufene Listenbewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit den meisten Stimmen, Frau Ingrid Koch, verzichtet mit Schreiben vom 13.03.2023 auf ihr Mandat.

Ebenso verzichtet der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit den meisten Stimmen, Herr Erich Koch, mit Schreiben vom 13.03.2023 auf sein Mandat.

Der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit den meisten Stimmen, Herr Maximilian Pfeifer, 35080 Bad Endbach, rückt mit Wirkung vom 14.03.2023 in die Gemeindevertretung Bad Endbach nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.

Bad Endbach, den 23.03.2023

Der Gemeindewahlleiter
gez. B e e r
besonderer
Gemeindewahlleiter