Titel Logo
Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der Hundehalter muss den Kot seines Tieres beseitigen

Leider gibt es erneut darüber Beschwerden von Anliegern der Straße „Obere Warthe“ in Hartenrod, dass einzelne Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekotes nicht nachkommen. Es ist ekelerregend, den Kot anderer Hunde aus den Vorgärten entfernen zu müssen.

Wohlwissend, dass der überwiegende Teil der Hundehalter der Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekots nachkommt, weist der Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice wiederholt auf diese Verpflichtung hin. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.