Leider gibt es erneut darüber Beschwerden von Anliegern der Straße „Obere Warthe“ in Hartenrod, dass einzelne Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekotes nicht nachkommen. Es ist ekelerregend, den Kot anderer Hunde aus den Vorgärten entfernen zu müssen.
Wohlwissend, dass der überwiegende Teil der Hundehalter der Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekots nachkommt, weist der Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice wiederholt auf diese Verpflichtung hin. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.