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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeiten von Beiträgen

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

24. März 2025

die wiederkehrenden Straßenbeiträge für die Abrechnungsgebiete Bottenhorn, Günterod und Hartenrod fällig werden.

Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.

Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.