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Oi Bleedche
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung gemäß § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung

Es wird gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz festgestellt:

1.

Herr Jens Martin Jung, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 30.03.2023 sein Mandat in der Gemeindevertretung Bad Endbach mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) mit den meisten Stimmen, Herr Marcel Bernhardt, 35080 Bad Endbach, rückt mit Wirkung vom 31.03.2023 in die Gemeindevertretung Bad Endbach nach.

2.

Herr Jens Martin Jung, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 30.03.2023 sein Mandat im Ortsbeirat Hartenrod mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Einheitsliste Hartenrod mit den meisten Stimmen, Herr Frank Gerhard, 35080 Bad Endbach, rückt mit Wirkung vom 31.03.2023 in den Ortsbeirat Hartenrod nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.

Bad Endbach, den 20.04.2023

Der Gemeindewahlleiter
gez. B e e r
besonderer
Gemeindewahlleiter