Aufgrund des § 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 01.02.2025 (GVBl I, Nr.24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach am 20.04.2026 folgenden XIV. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Endbach beschlossen
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bad Endbach vom 07.11.1994, zuletzt geändert am 08.12.2023 wird wie folgt geändert:
§ 1 A Vertreter des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung
(1) | Die Gemeindevertretung wählt 4 Stellvertreter/innen des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung. |
§ 3 (Gemeindevorstand) Beigeordnete
| (1) | Die Zahl der Beigeordneten beträgt 7. |
Dieser Nachtrag tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung „Oi Bleedche“ Nr. 18 für die Gemeinde Bad Endbach vom 30.04.2026 öffentlich bekanntgemacht.
Bad Endbach, den 30.04.2026