Für den Ortsgerichtsbezirk Bad Endbach III (Günterod) suchen wir einen neuen Ortsgerichtsschöffen / eine neue Ortsgerichtsschöffin.
Wer Interesse an dem Amt hat, kann bis zum 31.05.2024 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Endbach, FB Ordnungswesen und Bürgerservice, Herborner Str. 1, 35080 Bad Endbach, ingo.plaum@bad-endbach.info, sein Interesse bekunden.
Folgende Aufgaben haben die Ortsgerichte in Hessen:
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht.
Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landes-verwaltung -hier; Justizverwaltung- eingebunden.
Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtsvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde- durch die Abstimmung der Gemeindevertretung- von dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.