Bebauungsplan „Am Sonnenhang - 1. Änderung“ in der Gemarkung Bad Endbach
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach hat am 22.04.2024 den o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sonnenhang“ umfasst das Flurstück 12 in der Flur 17, Gemarkung Bad Endbach (siehe folgende Abbildung, ohne Maßstab).
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung ab sofort zur Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Planungsunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Bad Endbach, Herborner Straße 1, im Fachbereich „Bauen, Planen + Energie“, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Verwaltung sind:
| Montag | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
Gemäß § 10a BauGB werden die Planunterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Bad Endbach (www.rathaus-bad-endbach.de/rathaus-politik/service/bauleitplanung) und über das Geoportal des Landkreises Marburg-Biedenkopf (https://www.marburg-biedenkopf.de/ dienste_und_leistungen/geoportal/Bauleitplaene-Landkreis-Marburg-Biedenkopf.php) zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Bad Endbach beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Bad Endbach, den 09.05.2024