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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 19/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hinweis Baumgrabstätten

Mit der Möglichkeit der Baumbestattung kommt die Gemeinde Bad Endbach dem Wunsch vieler Menschen nach einer naturnahen Bestattungsform nach.

Dementsprechend wird die Umgebung der Bäume möglichst naturbelassen erhalten, um ein ruhiges, würdiges Gesamtbild zu bewahren.

In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass an den Baumgrabstätten Gegenstände, Grabschmuck oder sonstige Erinnerungsstücke abgelegt sowie Bepflanzungen vorgenommen werden.

Wir haben Verständnis für den Wunsch vieler Angehöriger, ihre Verbundenheit und Erinnerung an die Verstorbenen auf diese Weise zum Ausdruck zu bringen.

Daher wurde das Ablegen von Gegenständen bislang überwiegend stillschweigend toleriert, obwohl dies nicht den Vorgaben der Friedhofssatzung (§ 23 Abs.6) entspricht.

Inzwischen hat das Ausmaß der abgelegten Gegenstände jedoch ein Niveau erreicht, das die Pflege der Baumgrabstätten durch den Bauhof erheblich erschwert.

Zudem gehen vermehrt berechtigte Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass das Erscheinungsbild nicht mehr dem Charakter einer naturnahen und würdevollen Bestattungsform entspricht.

Aus diesem Anlass bitten wir Sie, die Baumgrabstätten Ihrer verstorbenen Angehörigen bis zum 25.05.2026 zu räumen und künftig keine Grabbeigaben mehr abzulegen.

Alle Gegenstände, die ab dem 26.05.2026 noch vorhanden sind oder neu abgelegt werden, werden ohne weitere Ankündigung durch den Bauhof entfernt und entsorgt.

gez.
Ihre Friedhofsverwaltung Bad Endbach