Es wird gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz festgestellt:
| 1. | Herr Günter Wagner, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 21.04.2026 mit sofortiger Wirkung sein Mandat in der Gemeindevertretung Bad Endbach niedergelegt. |
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| Der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen Herr Jörg Jakob, 35080 Bad Endbach rückt mit Wirkung vom 22.04.2026 in die Gemeindevertretung Bad Endbach nach. |
| 2. | Herr Wolfgang Rassl, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 28.04.2026 mit sofortiger Wirkung sein Mandat in der Gemeindevertretung Bad Endbach niedergelegt. |
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| Die nächste noch nicht berufene Listenbewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen Frau Vanessa Banz, 35080 Bad Endbach rückt mit Wirkung vom 29.04.2026 in die Gemeindevertretung Bad Endbach nach. |
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.
Bad Endbach, den 07.05.2026