| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach hat in ihrer Sitzung am 08.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Sonnenhang - 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 12 in der Flur 17, Gemarkung Bad Endbach (siehe Abbildung links, ohne Maßstab).
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach hat in ihrer Sitzung am 08.12.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB des Entwurfes des Bebauungsplans „Am Sonnenhang - 1. Änderung“ beschlossen.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans
vom 22.01.2024 bis einschließlich 26.02.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Bad Endbach unter www.rathaus-bad-endbach.de/rathaus-politik/service/bauleitplanung/ veröffentlicht werden.
Es wird darauf hingewiesen,
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können, |
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, |
| - | dass die Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Bad Endbach, Herborner Straße 1, im Fachbereich „Bauen, Planen + Energie“, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen. |
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Bad Endbach, den 11.01.2024