Titel Logo
Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeiten von Abgaben

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

05. Januar 2026

die Wasserhausanschlusskosten der Flurstraße in Bottenhorn und am

08. Januar 2026

die Kanalhausanschlusskosten der Flurstraße in Bottenhorn sowie

die Wasserhausanschlusskosten und Kanalhausanschlusskosten der

Bischoffer Straße in Günterod

fällig waren.

Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.

Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.