Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am
05. Januar 2026
die Wasserhausanschlusskosten der Flurstraße in Bottenhorn und am
08. Januar 2026
die Kanalhausanschlusskosten der Flurstraße in Bottenhorn sowie
die Wasserhausanschlusskosten und Kanalhausanschlusskosten der
Bischoffer Straße in Günterod
fällig waren.
Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.
Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.